Dies ist ein Beitrag aus dem Morgenwelt-Archiv in Druckversion. Zur aktuellen Ausgabe kommen Sie hier: www.morgenwelt.de!
Morgenwelt Glück
fragt nicht nach Recht; und Glück bringt Neider.
Die alte Volksweisheit durfte die Hausangestellte Rogenas da Silva
aus Rio de Janeiro am eigenen Leibe erfahren. Sie hatte - welch
ein Glück! - bei der Lotterie der Supermarktkette "Bon
Marche" einen nagelneuen Mercedes-Benz A160 gewonnen und gedachte den Hauptgewinn zu veräußern,
um sich ein eigenes Häuschen daheim in Minas Gerais zu kaufen.
Aber da hatte sie nicht mit dem Neid ihrer Patronin, der Geschäftsfrau
Sandra Conrado Nobre Bulhosa gerechnet, bei der die dunkelhäutige
Perle seit fünf Jahren Hausangestellte war.
Dona Sandra, die vier eigene Schlitten in der Garage stehen hat,
ließ die Auslieferung des Mercedes an ihre "Empregada"
untersagen; denn der Lotterietreffer gebühre ihr selber. Die Hausangestellte habe schließlich auftragsgemäß
im Supermarkt für 890.97 Real (rund 1.000 DM) auf ihre Kosten
eingekauft. Die aus dem Einkauf resultierende Berechtigung zum Bezug
von 22 Losen aus der Tombola von Bon Marche falle also ihr, der
Herrin, zu, und mithin auch der Hauptgewinn.
Tatsächlich hatte Rogenas da Silva die Lebensmitteleinkäufe,
wie gewohnt, mit einer Zweit-Kreditkarte ihrer Chefin eingekauft,
die aber auf den Namen der Hausangestellten ausgestellt war. Und
außerdem hatte die Patronin nichts über die Tombola gewusst
- also auch nicht den Auftrag erteilen können, etwa Lose zu
ziehen.
Eine schwierige Rechtsmaterie: einerseits waren ohne Zweifel die
Konsumausgaben der Chefin die Grundlage für den Bezug der Lose
gewesen; andererseits war es die Eigeninitiative der Hausangestellten,
die Lose zu ziehen.
Im Streit über den Tombola-Gewinn setzte Dona Sandra ihre
Rogenas da Silva vor die Tür und rief die Polizei. Doch so
leicht wollte die Hausangestellte auf ihr Glück nicht verzichten;
sie nahm sich einen Rechtsanwalt und ging vor Gericht.
Die Amtsrichterin Maria Leonor sprach den Tombolagewinn eindeutig
der Hausangestellten zu, zumal diese sogar 26 Lose, also mehr als
die Konsumausgaben hergaben, eingelöst hatte.
Außerdem wurde Rogenas da Silva eine Entschädigung zugesprochen
für all die Unbill, die sie durch die Kündigung der Chefin
und deren verleumdnerische Behauptung, sie sei eine Lügnerin,
erlitten hatte.
Ob aber die Hausangestellte nun endlich an ihren Mercedes und
ihr künftiges Häuschen kommt, steht dahin. Ihre Ex-Chefin
hat natürlich Revision eingelegt.
Wo kommen wir denn hin, wenn sich so ein ungebildetes und noch
dazu dunkelhäutiges Mädchen solche Rechte herausnimmt?
Eine Frechheit ist das!
10. July 2000
 
Brief aus Rio
Unglück im Glück
von Carl D.Goerdeler
© 2000, www.morgenwelt.de, Hamburg, Deutschland