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Morgenwelt
10. July 2000
 

Brief aus Rio

Unglück im Glück

von Carl D.Goerdeler

Glück fragt nicht nach Recht; und Glück bringt Neider.

Die alte Volksweisheit durfte die Hausangestellte Rogenas da Silva aus Rio de Janeiro am eigenen Leibe erfahren. Sie hatte - welch ein Glück! - bei der Lotterie der Supermarktkette "Bon Marche" einen nagelneuen Mercedes-Benz A160 gewonnen und gedachte den Hauptgewinn zu veräußern, um sich ein eigenes Häuschen daheim in Minas Gerais zu kaufen.

Aber da hatte sie nicht mit dem Neid ihrer Patronin, der Geschäftsfrau Sandra Conrado Nobre Bulhosa gerechnet, bei der die dunkelhäutige Perle seit fünf Jahren Hausangestellte war.

Dona Sandra, die vier eigene Schlitten in der Garage stehen hat, ließ die Auslieferung des Mercedes an ihre "Empregada" untersagen; denn der Lotterietreffer gebühre ihr selber. Die Hausangestellte habe schließlich auftragsgemäß im Supermarkt für 890.97 Real (rund 1.000 DM) auf ihre Kosten eingekauft. Die aus dem Einkauf resultierende Berechtigung zum Bezug von 22 Losen aus der Tombola von Bon Marche falle also ihr, der Herrin, zu, und mithin auch der Hauptgewinn.

Tatsächlich hatte Rogenas da Silva die Lebensmitteleinkäufe, wie gewohnt, mit einer Zweit-Kreditkarte ihrer Chefin eingekauft, die aber auf den Namen der Hausangestellten ausgestellt war. Und außerdem hatte die Patronin nichts über die Tombola gewusst - also auch nicht den Auftrag erteilen können, etwa Lose zu ziehen.

Eine schwierige Rechtsmaterie: einerseits waren ohne Zweifel die Konsumausgaben der Chefin die Grundlage für den Bezug der Lose gewesen; andererseits war es die Eigeninitiative der Hausangestellten, die Lose zu ziehen.

Im Streit über den Tombola-Gewinn setzte Dona Sandra ihre Rogenas da Silva vor die Tür und rief die Polizei. Doch so leicht wollte die Hausangestellte auf ihr Glück nicht verzichten; sie nahm sich einen Rechtsanwalt und ging vor Gericht.

Die Amtsrichterin Maria Leonor sprach den Tombolagewinn eindeutig der Hausangestellten zu, zumal diese sogar 26 Lose, also mehr als die Konsumausgaben hergaben, eingelöst hatte.

Außerdem wurde Rogenas da Silva eine Entschädigung zugesprochen für all die Unbill, die sie durch die Kündigung der Chefin und deren verleumdnerische Behauptung, sie sei eine Lügnerin, erlitten hatte.

Ob aber die Hausangestellte nun endlich an ihren Mercedes und ihr künftiges Häuschen kommt, steht dahin. Ihre Ex-Chefin hat natürlich Revision eingelegt.

Wo kommen wir denn hin, wenn sich so ein ungebildetes und noch dazu dunkelhäutiges Mädchen solche Rechte herausnimmt? Eine Frechheit ist das!


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